IB-Vereinbarung von Elev8 Vollständige Allgemeine Geschäftsbedingungen der Partnervereinbarung zwischen Elev8 und den internationalen Banken mit Provisionsbeträgen und Auszahlungsverpflichtungen.
1. Begriffe und Auslegung
- 1.1. „Aktiver Kunde“ bezeichnet einen Kunden, dessen Trading-Konten insgesamt mehr als 100 USD enthalten und der im Laufe der letzten 30 Tage mindestens fünf gültige Orders abgeschlossen hat, bezogen auf einen beliebigen Zeitpunkt während der Laufzeit dieser Vereinbarung.
- 1.2. „Verbunden“ bezeichnet jede andere Einheit in Bezug auf die Partei, die die spezifizierte Einheit direkt oder indirekt kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle steht.
- 1.3. „Vereinbarung“ bezeichnet diese aktuelle Vereinbarung auf der Webseite elev8trade.net und alle Zusatzdokumente, die jederzeit geändert werden können.
- 1.4. „Kunde“ bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die von dem Unternehmen autorisiert wurde, das Profil unter den Bedingungen der Kundenvereinbarung zu eröffnen. Für die Zwecke dieser Vereinbarung bedeutet dies Kunden, denen der IB aktiv bei der Unterzeichnung der Kundenvereinbarung geholfen hat.
- 1.5. „Kundenvereinbarung“ bezeichnet die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens, die die Kunden bei der Eröffnung des Profils mit dem Unternehmen akzeptieren, einschließlich aller Zusatzdokumente.
- 1.6. „Unternehmen“ bezeichnet Finexis Markets Ltd, Registrierungsnummer: HY00623410. Eingetragener Firmensitz: Bonovo Road – Fomboni, Insel Moheli, Union der Komoren.
- 1.7. „IB-Provision“ ist der Betrag, den das Unternehmen dem IB für die Trading-Operationen der von ihm geworbenen aktiven Kunden zahlt.
- 1.8. „IB-Rang“ ist ein bestimmter IB-Status, auf dessen Grundlage der Wert der IB-Provision festgelegt wird. Die Tabelle der IB-Ränge ist wie folgt:
IB-Rang
Aktive Kunden, ab
1
1
2
5
3
15
4
30
5
60
- 1.9. „ID“ ist die einzigartige Identifikationsnummer des IB.
- 1.10. „Einführender Broker“ ist ein Kunde, dessen Antrag auf den IB-Status über die Webseite des Unternehmens eingereicht und vom Unternehmen genehmigt wurde. „IB“ hat die gleiche Bedeutung.
- 1.11. „Partei“ bezeichnet entweder das Unternehmen oder den einführenden Broker, die zusammen als „Parteien“ bezeichnet werden.
- 1.12. „Profil“ bezeichnet das einzigartige Trading-Profil, das dem IB nach Abschluss des Profilöffnungsverfahrens und Genehmigung durch das Unternehmen zugewiesen wird.
- 1.13. „Empfehlungslink“ ist ein spezieller Link zur Webseite des Unternehmens, der eine einzigartige IB-Kennzeichnung enthält. Der Empfehlungslink ist das Hauptmittel, um Kunden durch den IB zu gewinnen und zu tracken.
- 1.14. „Eingeschränkte Länder“ bezeichnet Jurisdiktionen, in denen das Unternehmen die Kunden, um geltende Gesetze und Vorschriften einzuhalten, nicht akzeptiert, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Neuseeland, Australien, Hong Kong und die Vereinigten Arabischen Emirate.
- 1.15. „Zusatzdokumente“ umfassen unter anderem die auf der Webseite des Unternehmens angezeigten Beschwerdeformulae, die Risikoffenlegung und die Datenschutzrichtlinien.
- 1.16. „Territorium“ bezeichnet das Land oder die Länder, in denen der IB operiert und die vom Unternehmen jederzeit nach eigenem Ermessen akzeptiert werden können.
- 1.17. „Gültige Order“ ist ein Trade, der alle folgenden Bedingungen erfüllt:
- 1.17.1. der Trade dauerte mindestens 180 Sekunden
- 1.17.2. der Unterschied zwischen dem Eröffnungs- und dem Schlusskurs der Order beträgt mindestens 30 Punkte (3 Pips bei 4-stelliger Präzision)
- 1.17.3. die Order wurde weder durch Teilschließung noch durch Mehrfachschließung geöffnet oder geschlossen.
- 1.18. „Wallet“ ist ein spezielles Konto für Transaktionen und Geldabwicklungen, auf das die IB-Provision gutgeschrieben wird.
- 1.19. „Webseite(n)“ beinhaltet uneingeschränkt Elev8my.net, Elev8idn.site und elev8trade.net, die vom Unternehmen genutzt werden, um mit dem IB zu kommunizieren, sowie jede andere Webseite oder Subdomain, die das Unternehmen unterhält und an den IB kommuniziert wird.
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IB Rang |
Aktive Kunden, ab |
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1 |
1 |
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2 |
5 |
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3 |
15 |
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4 |
30 |
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5 |
60+ (Persönliche Bedingungen) |
2. Einleitung
- 2.1. Die Vereinbarung für Introducing Broker legt die Beziehung zwischen dem IB und dem Unternehmen fest. Alle möglichen Interaktionen, Beziehungen und Kooperationen zwischen dem IB und dem Unternehmen unterliegen ausschließlich dieser Vereinbarung.
- 2.2. Sollten sich Situationen ergeben, die nicht durch die Vereinbarung abgedeckt sind, wird das Unternehmen die Angelegenheit nach Treu und Glauben und gegebenenfalls durch marktübliche Maßnahmen lösen. Der IB erklärt sich mit der Entscheidung des Unternehmens als endgültig einverstanden.
- 2.3. Die Vereinbarung tritt mit der Genehmigung des Antrags des IB in Kraft. Die Vereinbarung gilt als gültig, unterzeichnet und funktionsfähig, nachdem der IB die Genehmigung seines Antrags erhalten hat.
- 2.4. Diese Vereinbarung führt zu keinem Arbeitsverhältnis. Der IB ist nicht als Vertreter des Unternehmens anzusehen, und das Unternehmen übernimmt keine Verantwortung für die Handlungen (oder Unterlassungen) des IB.
3. Rechte und Pflichten des IB
- 3.1. Der IB ist berechtigt, Folgendes zu tun:
- 3.1.1. die Dienstleistungen, die Webseite, die Aktionen, Sonderangebote und andere verwandte Informationen des Unternehmens zu bewerben
- 3.1.2. alle Handlungen auszuführen, die mit dem geltenden Recht und der Geschäftsethik kompatibel sind, um Kunden zu gewinnen
- 3.1.3. Profile für die Kunden mit dem Empfehlungslink zu eröffnen
- 3.1.4. die IB-Provision für die Orders des Kunden zu erhalten
- 3.1.5. interne Überweisungen vom Trading-Konto oder Wallet des IB auf die Konten der Kunden durchzuführen
- 3.1.6. Kunden mit Informationen, Pressemitteilungen, Updates oder anderen verwandten Informationen des Unternehmens zu versorgen.
- 3.2. Der IB erkennt an und stimmt zu, dass die Nutzung von Handelssignalen, Marktanalysen oder Handelsstrategien ("Signale"), die von den Aufsichtsbehörden oder geltendem Recht verboten sind, einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung darstellt und das Unternehmen nach eigenem Ermessen das Recht hat, diese Vereinbarung gemäß Ziffer 12.2 zu kündigen.
- 3.3. Der IB verpflichtet sich zu Folgendem:
- 3.3.1. alle Aktivitäten in voller Übereinstimmung mit dem geltenden lokalen und internationalen Recht durchzuführen
- 3.3.2. das Unternehmen sofort über jede Beeinträchtigung der Aktivitäten des IB zu informieren
- 3.3.3. sich nach Kräften zu bemühen, Kunden für das Unternehmen zu gewinnen
- 3.3.4. Vertraulichkeit über alle Informationen zu wahren, die ausdrücklich oder implizit das Unternehmen betreffen und dem IB zugänglich werden
- 3.3.5. das Unternehmen über alle Tatsachen oder Umstände zu informieren, die zu potenziellen Risiken für das Unternehmen führen könnten, falls dem IB diese bekannt werden
- 3.3.6. den Kunden vor der Eröffnung eines Echtgeldkontos über die Risiken des Forex-Trading zu informieren
- 3.3.7. jeden potenziellen Kunden vor dem Eingehen einer Beziehung über den IB-Status und die Vorrechte zu informieren
- 3.3.8. das Unternehmen sofort über Änderungen in den Kontaktdaten des IB zu informieren.
- 3.4. Der IB erkannt an, dass das Unternehmen das Recht hat, keine Provisionen für Trades von Kunden aus den eingeschränkten Ländern gemäß den Klauseln 3.1.3 und 5.1.8 zu zahlen.
- 3.5. Der IB ist allein verantwortlich für die Einholung, Aufrechterhaltung und Einhaltung aller Lizenzen, Registrierungen, Genehmigungen, Zulassungen oder behördlichen Erlaubnisse, die in den Rechtsordnungen erforderlich sind, in denen der IB tätig ist oder seine Dienstleistungen vermarktet. Das Unternehmen übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für rechtliche, aufsichtsrechtliche, verwaltungsrechtliche, zivil- oder strafrechtliche Maßnahmen, Ermittlungen, Sanktionen, Strafen oder Vollstreckungsmaßnahmen, die sich aus der Nichteinhaltung geltender Gesetze, Vorschriften oder Lizenzanforderungen durch den IB ergeben.
- 3.6. Der IB hat das Unternehmen unverzüglich über alle Tatsachen, Umstände, Informationen oder Aktivitäten zu unterrichten, von denen er Kenntnis erlangt und die das Unternehmen einem rechtlichen, aufsichtsrechtlichen, Compliance-, Sanktions-, Finanzkriminalitäts-, Betrugs- oder Reputationsrisiko aussetzen könnten, einschließlich tatsächlicher oder vermuteter verbotener Handelsaktivitäten, ungewöhnlichen Kundenverhaltens, tatsächlicher oder vermuteter Finanzierungs- oder Zahlungsvereinbarungen mit Drittparteien, Sanktionsbedenken, Geldwäsche, Betrugsindikatoren, Sanktionsverstößen oder jeglichem anderen tatsächlichen oder vermuteten rechtswidrigen Verhaltens im Zusammenhang mit dem IB, eines vermittelten Kunden oder mit Aktivitäten im Rahmen dieser Vereinbarung, und ist verpflichtet, uneingeschränkt mit dem Unternehmen zusammenzuarbeiten und unverzüglich alle Informationen oder Unterlagen bereitzustellen, die im Zusammenhang mit Compliance-, aufsichtsrechtlichen, risikomanagementbezogenen, Due-Diligence- oder Ermittlungsprüfungen in angemessener Weise gestellt werden.
4. Verpflichtungen des Unternehmens
- 4.1. Das Unternehmen verpflichtet sich zu folgendem:
- 4.1.1. dem IB alle notwendigen Hilfestellungen zu leisten, um die in der Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen zu erfüllen
- 4.1.2. die IB-Provision unter den Bedingungen der Vereinbarung auszuzahlen.
- 4.1.3. den vollständigen Umfang der Dienstleistungen des Unternehmens gemäß der Kundenvereinbarung den vom IB gewonnenen Kunden bereitzustellen.
- 4.1.4. die Ausführung der Orders der Kunden des IB und entsprechende Berechnungen der fälligen IB-Provision zu gewährleisten. Das Unternehmen stellt jedoch keine Kontoauszüge der Kunden bereit.
5. Einschränkungen des IB
- 5.1. Dem IB ist Folgendes untersagt:
- 5.1.1. täuschende oder betrügerische Werbung zu nutzen, um die Dienstleistungen des Unternehmens zu bewerben, einschließlich (aber nicht beschränkt auf):
- 5.1.1.1. APS (Aktive Promotion-Systeme)
- 5.1.1.2. Werbung auf unangemessenen (einschließlich pornografischen) Webseiten
- 5.1.1.3. Werbung auf Webseiten, die nicht mit der Gesetzgebung des Landes des IB übereinstimmen
- 5.1.1.4. Spam und Spam-Indexierung
- 5.1.1.5. Werbung mit irreführenden oder verzerrten Servicebeschreibungen oder das Versäumnis, den Kunden die Risiken und Dienstleistungen zu erklären
- 5.1.1.6. alle anderen Aktivitäten, die das positive Image des Unternehmens schädigen könnten
- 5.1.1.7. alle anderen Mittel betrügerischer Werbung
- 5.1.1.8. eine Registrierung oder Nutzung von Domains, die den Namen oder das Branding des Unternehmens oder andere Objekte des geistigen Eigentums enthalten.
- 5.1.2. eine Rechtsperson zu gründen oder zu nutzen, die den Namen oder das Branding des Unternehmens oder andere Objekte des geistigen Eigentums enthält
- 5.1.3. als Vertreter des Unternehmens zu handeln
- 5.1.4. die direkte URL des Unternehmens in PPC-Systemen (Google, Yahoo!, Live oder ähnlichen) sowie den Empfehlungslink des IB zu verwenden. Es ist ebenfalls untersagt, die Kunden durch Zwang oder betrügerische Mittel auf die Webseite des Unternehmens zu leiten oder anzulocken
- 5.1.5. im Namen des Unternehmens Verantwortung zu übernehmen oder das Unternehmen unter irgendeine Verpflichtung zu stellen
- 5.1.6. Echtgeld- oder Demo-Konten zu eröffnen oder sich bei den Dienstleistungen des Unternehmens im Namen des Kunden zu registrieren sowie die Zugangsdaten oder personenbezogenen Daten der Kunden zu speichern, aufzubewahren oder weiterzugeben
- 5.1.7. die Logos oder das Branding des Unternehmens in Offline- und Online-Veranstaltungen zu verwenden, zu denen Bürger und Einwohner der eingeschränkten Länder eingeladen wurden
- 5.1.8. Aktivitäten, sowohl online als auch offline, zu sponsern, daran teilzunehmen, daran beteiligt zu sein oder zu organisieren, die aktiv Bürger und Einwohner der eingeschränkten Länder ansprechen
- 5.1.9. dem Kunden eine Beratung zu Trading-Strategien zu geben oder auf andere Weise die Entscheidungen des Kunden zu beeinflussen. Das Unternehmen haftet nicht für die Folgen solcher Beratungen
- 5.1.10. Veröffentlichungen in Massenmedien zu machen oder an der Veröffentlichung solcher Materialien in Zusammenarbeit teilzunehmen oder sie zu unterstützen, Newsletter herauszugeben oder bei der Erstellung von Inhalten in Zeitungen, Zeitschriften oder anderen Massenmedien, Blogs, Internetforen, sozialen Netzwerken oder ähnlichen mitzuwirken, die ausdrücklich oder implizit das positive Image des Unternehmens schädigen könnten
- 5.1.11. Verpflichtungen im Namen des Unternehmens einzugehen oder das Unternehmen mit Verpflichtungen zu binden
- 5.1.12. Garantien oder Zusagen sowie Aussagen zu Auszahlungen oder jegliche Vereinbarungen, die vom Unternehmen festgelegt wurden, zu treffen.
- 5.1.1. täuschende oder betrügerische Werbung zu nutzen, um die Dienstleistungen des Unternehmens zu bewerben, einschließlich (aber nicht beschränkt auf):
- 5.2. Sollte das Versäumnis des IB, die Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu erfüllen (einschließlich nicht autorisierter Handlungen oder Erklärungen des IB), zu rechtlichen Schritten gegen das Unternehmen führen, haftet der IB für alle dem Unternehmen dadurch entstandenen Verluste. Verluste werden als Ausgaben verstanden, die dem Unternehmen entstanden sind oder entstehen werden, um seine Rechte und Interessen wiederherzustellen (tatsächliche Verluste), sowie als Erträge, die das Unternehmen unter normalen Geschäftsbedingungen erzielt hätte (entgangener Gewinn), Schädigungen von Vermögensinteressen oder die gute Reputation des Unternehmens infolge der Nichterfüllung seiner Verpflichtungen durch den IB. Der IB hat kein Recht, den vom Unternehmen geltend gemachten Schadenbetrag zu bestreiten.
- 5.3. Sollte der IB die Bedingungen dieser Vereinbarung (vollständig oder teilweise) verletzen, behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Trading-Konten und den Wallet des IB zu sperren und die Kunden aus der Kundenliste des IB zu streichen, bis der IB das Unternehmen für die Verluste entschädigt, die es durch den Verstoß gegen die Vereinbarung erlitten hat. Das Unternehmen ist berechtigt, die vom IB verursachten Verluste mit fälligen Zahlungen nach der IB-Vereinbarung sowie nach dem Kundenvertrag und den dazugehörigen Regelungen zu decken.
- 5.4. Der IB, die Verwandten des IB oder andere verbundene Parteien können nicht als Kunden des IB auftreten. Sollten Daten des IB mit den Daten eines Kunden (wie beispielsweise Passdetails, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, IP-Adressen oder ähnliche) übereinstimmen, wird der Login des Kunden aus der Kundenliste des IB entfernt und die IB-Provision basierend auf der Performance dieses Kunden ausgezahlt. Benutzerprofile, die dieselbe IP-Adresse teilen, können als ein aktives Profil angesehen werden. Sollte die IP-Adresse des Kunden mit der des IB identisch sein, können sie als verbunden angesehen werden und die Provision für die Performance eines solchen Kundenprofils wird nicht gezahlt. Solches Verhalten wird als "Auto-Referral-Aktivität" bezeichnet.
- 5.5. Sollte ein oder mehrere Kunden Beschwerden über die Aktivitäten des IB einreichen, ist der IB alleine verantwortlich, diese Beschwerden zu bearbeiten und stellt das Unternehmen von jeglichen Forderungen, Verletzungen, Schäden, Verlusten oder Klagen frei, einschließlich Anwaltsgebühren, die sich aus solchen Beschwerden ergeben.
6. Rechte des Unternehmens
- 6.1. Das Unternehmen ist zu Folgendem berechtigt:
- 6.1.1. die Aktivitäten des IB gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung zu kontrollieren
- 6.1.2. vom IB einen detaillierten Bericht über die Erfüllung der Bestimmungen dieser Vereinbarung anzufordern
- 6.1.3. die Vereinbarung für nichtig zu erklären, wenn der IB innerhalb von 90 Tagen nach dem Registrierungsdatum nicht fünf aktive Kunden geworben hat
- 6.1.4. die Vereinbarung für nichtig zu erklären, wenn die kumulierten Einzahlungen der vom IB geworbenen Kunden innerhalb von drei Monaten weniger als 500 USD betragen
- 6.1.5. die geworbenen Kunden aus der Liste der Empfehlungen (Kunden) des IB zu entfernen;
- 6.1.6. die IB-Provision und die Auszahlungsbedingungen einseitig zu ändern. Solche Änderungen bedürfen einer vorherigen schriftlichen Mitteilung;
- 6.1.7. die unter dem IB registrierten Kunden darüber zu informieren, dass der IB die IB-Provision für ihre Trades erhält (ohne Angaben zum IB wie personenbezogene Daten oder Informationen über die Höhe der verdienten oder ausgezahlten IB-Provision zu machen)
- 6.1.8. die Vereinbarung für nichtig zu erklären, wenn der IB die Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht erfüllt
- 6.1.9. diese Vereinbarung jederzeit ohne vorherige Zustimmung des IB zu ändern. Der IB erklärt sich hiermit einverstanden und bestätigt, dass das Unternehmen den IB durch Veröffentlichung der geänderten Vereinbarung auf seiner Webseite ordnungsgemäß über solche Änderungen informiert hat.
- 6.2. Wenn der IB betrügerische Methoden zur Akquise von Kunden anwendet, behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Vereinbarung für nichtig zu erklären und die IB-Provision (ganz oder teilweise) zu stornieren. In diesem Fall werden alle Kunden des IB zu direkten Kunden des Unternehmens.
- 6.3. Wenn die IB-Provision von einem einzelnen Kunden 30 % der gesamten IB-Provision übersteigt, behält sich das Unternehmen das Recht vor, diese IB-Provision zu stornieren.
- 6.4. Wenn die Einnahmen des Unternehmens aus dem Trading der IB-Kunden geringer oder gleich der Provision sind, die das Unternehmen an den IB gezahlt hat, behält sich das Unternehmen das Recht vor, die IB-Provision zu senken oder den betreffenden Kunden aus der Liste der Empfehlungen (Kunden) des IB zu streichen.
- 6.5. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen, indem es dem IB eine angemessene schriftliche Kündigung zukommen lässt.
7. Haftungsbeschränkung
- 7.1. Das Unternehmen haftet unter keinen Umständen haftet für die Handlungen oder Unterlassungen des IB sowie deren Konsequenzen.
- 7.2. Der IB erkennt an, dass das Unternehmen keine Verantwortung für den unbefugten Zugriff Dritter auf Informationen, einschließlich Logins, Passwörter, Zugang zu elektronischen Geldkonten, E-Mails, elektronischen Adressen, elektronischer Kommunikation und personenbezogenen Daten, übernimmt, wenn die oben genannten Informationen über das Internet oder andere Netzwerkkommunikationseinrichtungen, per Post, Telefon, während mündlicher oder schriftlicher Gespräche oder über andere Kommunikationsmittel übertragen werden.
8. IB-Vergütung
- 8.1. Das Unternehmen zahlt die IB-Provision auf Grundlage der Trades der Kunden, vorausgesetzt, die jeweiligen Kunden wurden vom IB geworben.
- 8.2. Die IB-Provision wird einmal alle 24 Stunden für jeden Trade ausgezahlt, wobei die in dieser Vereinbarung beschriebenen Einschränkungen gelten.
- 8.3. Die IB-Provision wird durch den IB-Rang und die Art des Trading-Kontos bestimmt, das der Kunde für die relevanten Handelsvolumen genutzt hat.
- 8.3.1. Für die Elev8Trader-Konten der Kunden wird die IB-Provision wie folgt berechnet:
IB-Rang
Aktive Kunden, ab
USD pro Lot für den IB
1
1
1 USD
2
5
3 USD
3
15
6 USD
4
30
9 USD
5
60
12 USD
- 8.3.2. Für die durch den Elev8 Copy-Service in Form von Copytrading durchgeführten Trades ist der Betrag der IB-Provision wie folgt festgelegt:
IB-Rang
Aktive Kunden, ab
USD pro Lot für den IB
1
1
0,5 USD
2
5
1,5 USD
3
15
3 USD
4
30
4,5 USD
5
60
6 USD
- 8.3.1. Für die Elev8Trader-Konten der Kunden wird die IB-Provision wie folgt berechnet:
- 8.4. Die IB-Provision wird nur auf den vom Unternehmen zur Verfügung gestellte IB-Wallet überwiesen. Der IB kann keine andere Art der Vergütung angeben.
- 8.5. Die IB-Provision wird nur in der Währung USD (US-Dollar) auf den Wallet des IB gezahlt, unabhängig von den Kontowährungen des Kunden des IB. Wenn die Kunden des IB auf Konten traden, auf denen die Option des festen Wechselkurses angewandt wird, wird die IB-Provision entsprechend mit dem angewandten festen Wechselkurs ausgezahlt.
- 8.6. Der IB-Rang wird alle 24 Stunden gleichzeitig mit der Auszahlung der IB-Provision neu berechnet und aktualisiert.
- 8.7. Der IB erkennt an, dass eine Änderung im IB-Rang (die Erhöhung der Anzahl aktiver Kunden) während der Auszahlung der IB-Provision wirksam wird. Ansprüche bezüglich "entgangenem Gewinn" werden nicht akzeptiert.
- 8.8. Der IB erkennt weiterhin an, dass das Unternehmen den IB-Rang 5 und die dafür fällige Provision nach eigenem Ermessen bestimmt, wobei Faktoren berücksichtigt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Bestimmungen in Klausel 8.
- 8.9. Die folgenden Kundenorders sind nicht gültig und werden daher nicht vergütet:
- 8.9.1. Trades, die weniger als 180 Sekunden geöffnet sind
- 8.9.2. wenn der Unterschied zwischen dem Eröffnungs- und Schlusskurs des Trades weniger als 30 Punkte (3 Pips bei 4-stelliger Präzision) beträgt
- 8.9.3. Trades, die durch Teilschließung oder Mehrfachschließung eröffnet oder geschlossen wurden.
- 8.10. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Zahlung von IB-Provisionen, Rabatten, Vergütungen oder sonstige Zahlungen abzulehnen, zurückzuhalten, zu verschieben, anzupassen, zu stornieren, rückgängig zu machen, zurückzufordern, einzuziehen, zu verrechnen, abzuziehen oder zu verweigern, wenn das Unternehmen nach vernünftiger Einschätzung feststellt, dass einer der in dieser Klausel 8.10 genannten Umstände vorliegt.
- 8.10.1. Das Unternehmen kann seine Rechte gemäß dieser Klausel ausüben, wenn das Profil des IB, ein vom IB vermittelter Kunde, ein damit verbundenes Konto oder eine mit dem IB-Programm in Zusammenhang stehende Aktivität nach vernünftiger Einschätzung des Unternehmens eine verbotene Handelsaktivität darstellt, diese erleichtert, davon profitiert oder anderweitig damit in Verbindung steht.
Im Sinne dieser Klausel können verbotene Handelsaktivitäten unter anderem Folgendes umfassen:
- (a) direkte oder indirekte Absicherungsstrukturen;
- (b) risikoneutrale oder im Wesentlichen risikokompensierte Handelsaktivitäten;
- (c) koordinierte Aktivitäten zwischen mehreren Trading-Konten;
- (d) Selbstvermittlungen oder Strukturen mit verbundenen Konten;
- (e) Wash-Trading, Matched-Trading, Churning, künstliche Umsatzgenerierung oder ähnliche Praktiken;
- (f) Mikro-Scalping oder übermäßige ultrakurzfristige Handelsaktivitäten, die in erster Linie zur Erzielung von Provisionen, Rabatten oder Vergütungen durchgeführt werden;
- (g) Latenzarbitrage, Kursmanipulation, Ausnutzung von Kursfeeds oder andere Formen des Missbrauchs bei der Auftragsausführung;
- (h) Missbrauch von Swaps, Spreads, Rabatten, Provisionen, Boni oder Werbeaktionen;
- (i) Zirkulärer Handel oder koordiniertes Risikomanagement;
- (j) die Verwendung automatisierter Systeme, Algorithmen oder Strategien, die in erster Linie darauf ausgelegt sind, künstliches Trading-Volumen zu erzeugen;
- (k) Handelsaktivitäten, die in erster Linie darauf abzielen, Provisionen, Rabatte, Vergütungen oder andere wirtschaftliche Vorteile zu erzielen, anstatt ein echtes Marktengagement einzugehen oder eine bona fide Trading-Strategie umzusetzen;
- (l) jeder Versuch, den beabsichtigten Betrieb der Dienste des Unternehmens, des IB-Programms, der Handelsumgebung, der Vergütungsstrukturen, der Risikokontrollen, der Compliance-Verfahren oder der Geschäftsvereinbarungen zu umgehen; oder
- (m) jedes sonstige Verhalten, das das Unternehmen nach vernünftigem Ermessen als missbräuchlich, manipulativ, betrügerisch, irreführend, wirtschaftlich künstlich oder anderweitig unvereinbar mit dem beabsichtigten Betrieb der Dienste des Unternehmens ansieht.
- 8.10.2. Zur Beurteilung der Berechtigung zum Erhalt von IB-Provisionen und zur Identifizierung verbotener Handelsaktivitäten kann das Unternehmen auf der Grundlage eines oder mehrerer der folgenden Faktoren feststellen, dass mehrere Konten miteinander in Verbindung stehen, verbunden sind, koordiniert werden oder gemeinsam handeln:
- (a) IP-Adressen;
- (b) Geräte oder Gerätekennungen;
- (c) Geolokalisierungsdaten;
- (d) Verhaltensmuster;
- (e) Handelsmuster;
- (f) Einzahlungsmethoden;
- (g) Auszahlungsmethoden;
- (h) KYC-Informationen oder Identitätsnachweise;
- (i) gemeinsam genutzte Infrastruktur oder technische Umgebungen;
- (j) Strategiemerkmale;
- (k) Ausführungszeitpunkte;
- (l) technische Fingerabdrücke;
- (m) wirtschaftliche Verbindungen; oder
- (n) sonstige Informationen, die in angemessener Weise auf eine gemeinsame Kontrolle, eine Zugehörigkeit oder koordinierte Aktivitäten hindeuten.
- 8.10.3. Das Unternehmen kann seine Rechte gemäß dieser Klausel ausüben, wenn es nach vernünftiger Einschätzung feststellt, dass der IB, ein vermittelter Kunde, ein wirtschaftlich Berechtigter, ein bevollmächtigter Vertreter, ein verbundenes Konto oder eine verbundene Partei:
- (a) ein inakzeptables Risiko in Bezug auf Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Sanktionen, Betrug, Finanzkriminalität, aufsichtsrechtliche oder Reputationsrisiken darstellt;
- (b) als Eintrag oder potenzieller Eintrag in einer Sanktionsliste, einer Liste gesperrter Personen, einer Beobachtungsliste oder einer ähnlichen Screening-Datenbank identifiziert wird oder begründeter Verdacht darauf besteht;
- (c) mit einer Rechtsordnung, einer Transaktion, einer Aktivität oder einer Person in Verbindung steht, die das Unternehmen einem Sanktions-, Finanzkriminalitäts-, aufsichtsrechtlichen oder Reputationsrisiko aussetzen könnte;
- (d) ein Verhalten an den Tag legt, das vernünftigerweise mit Anzeichen für Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Sanktionsumgehung, Betrug oder andere Finanzkriminalität in Zusammenhang steht, einschließlich ungewöhnlicher Finanzierungsmuster, ungeklärter Zahlungen an Drittparteien, schneller Geldbewegungen, inkonsistenter Handelsaktivitäten oder anderer Warnsignale im Bereich Geldwäschebekämpfung und Terrorismusfinanzierung (AML/CTF);
- (e) falsche, irreführende, ungenaue, unvollständige oder verschleierte Informationen bereitstellt oder im begründeten Verdacht steht, solche bereitzustellen, oder es versäumt, wesentliche Informationen in Bezug auf Identität, wirtschaftliches Eigentum, Herkunft der Gelder, Herkunft des Vermögens, Kontrollstrukturen oder Compliance-Angelegenheiten offenzulegen;
- (f) den Anforderungen des Unternehmens in Bezug auf KYC, KYB, Sorgfaltspflichten, Geldwäschebekämpfung, Sanktionen, Betrugsbekämpfung, Herkunft der Gelder, Herkunft des Vermögens oder andere Compliance-bezogene Anforderungen nicht nachkommt oder bei deren Erfüllung nicht kooperiert;
- (g) eine Compliance-Prüfung, interne Untersuchung, Betrugsermittlung oder behördliche Untersuchung behindert, stört, umgeht, gefährdet oder zu untergraben versucht; oder
- (h) unbefugte Finanzierungs-, Zahlungs-, Abwicklungs- oder Wertübertragungsaktivitäten von Drittparteien durchführt, erleichtert oder zu durchführen versucht. Im Sinne dieser Klausel umfassen Finanzierungs- oder Zahlungsaktivitäten durch Drittparteien jegliche Einzahlung, Auszahlung, Überweisung oder Zahlung, an der ein Bankkonto, ein Zahlungsinstrument, ein E-Wallet, ein Krypto-Wallet oder eine andere Zahlungsmethode beteiligt ist, die nicht auf den Namen der betreffenden Person lautet, oder die auf andere Weise die tatsächliche Herkunft, das Eigentumsverhältnis oder den Bestimmungsort der Gelder verschleiert.
- 8.10.4. Wenn das Unternehmen den begründeten Verdacht hegt, dass eine verbotene Handelsaktivität oder ein in Klausel 8.10.3 beschriebener Umstand vorliegen könnte, ist das Unternehmen berechtigt, ohne vorherige Ankündigung und bis zum Abschluss seiner Überprüfung, Untersuchung oder Compliance-Bewertung:
- (a) IB-Provisionen, Rabatte, Vergütungen oder sonstige Zahlungen vorübergehend zurückzuhalten;
- (b) das Profil des IB, seine Empfehlungslinks, die Funktion zur Kundenzuordnung, die Funktion zur Gutschrift der Provisionen, den Zugriff auf das Dashboard, den Zugriff auf den persönlichen Bereich oder sonstige Programmfunktionen vorübergehend aussetzen, einschränken oder deaktivieren.
- 8.10.5. Stellt das Unternehmen nach vernünftiger Einschätzung fest, dass ein in dieser Klausel 8.10 beschriebener Umstand vorliegt, ist das Unternehmen berechtigt:
- (a) Provisionen, Rabatte, Vergütungen oder Zahlungen, die direkt oder indirekt infolge eines solchen Verhaltens entstanden sind, ablehnen, anpassen, stornieren, rückgängig machen, zurückfordern, einziehen, verrechnen oder abziehen;
- (b) die Teilnahme des IB am Introducing-Broker-Programm auszusetzen, einzuschränken, zu sperren oder zu beenden;
- (c) das Profil des IB zu schließen und diese Vereinbarung zu kündigen;
- (d) alle zuvor an den IB gezahlten Beträge zurückzufordern, von denen das Unternehmen nach vernünftiger Einschätzung annimmt, dass sie direkt oder indirekt infolge eines solchen Verhaltens entstanden sind, einschließlich durch Aufrechnung, Abzug oder Einbehaltung von aktuellen oder zukünftigen Provisionen, Rabatten, Vergütungen oder sonstigen Beträgen, die ansonsten an den IB zu zahlen wären; und
- (e) alle sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, die zum Schutz der berechtigten Interessen des Unternehmens und der Integrität des Introducing-Broker-Programms nach vernünftigem Ermessen erforderlich sind.
- 8.10.6. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, Methoden zur Betrugsaufdeckung, Überwachungskriterien, Überwachungsverfahren, Compliance-Kontrollen, Risikomodelle, Ergebnisse interner Untersuchungen oder sonstige Informationen offenzulegen, deren Offenlegung die Wirksamkeit der Vorgänge des Unternehmens zur Betrugsprävention, zur Compliance oder zum Risikomanagement nach vernünftigem Ermessen beeinträchtigen könnte.
- 8.10.7. Die Rechte des Unternehmens gemäß dieser Klausel bestehen auch nach Beendigung dieser Vereinbarung fort und können sowohl vor als auch nach Beendigung dieser Vereinbarung ausgeübt werden.
- 8.10.1. Das Unternehmen kann seine Rechte gemäß dieser Klausel ausüben, wenn das Profil des IB, ein vom IB vermittelter Kunde, ein damit verbundenes Konto oder eine mit dem IB-Programm in Zusammenhang stehende Aktivität nach vernünftiger Einschätzung des Unternehmens eine verbotene Handelsaktivität darstellt, diese erleichtert, davon profitiert oder anderweitig damit in Verbindung steht.
Im Sinne dieser Klausel können verbotene Handelsaktivitäten unter anderem Folgendes umfassen:
9. Höhere Gewalt
- 9.1. Die Parteien haften nicht für das Versäumnis oder das teilweise Versäumnis, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, wenn dieses Versäumnis aus einem Ereignis oder Umstand höherer Gewalt resultiert (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Feuer, Erdbeben oder andere Naturkatastrophen, Krieg oder andere militärische Operationen, Blockaden, höhere Gewalt, Regierungsverordnungen und andere außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Parteien liegen).
- 9.2. Die Partei, für die es unmöglich wird, die Verpflichtungen zu erfüllen, verpflichtet sich, die andere Partei innerhalb von fünf Werktagen ab dem Zeitpunkt ihres Eintritts und ihres Erlöschens schriftlich über den Eintritt, die voraussichtliche Dauer und das Ende der genannten Umstände zu informieren.
- 9.3. Die in der Mitteilung dargelegten Tatsachen müssen von einer zuständigen Behörde oder Organisation des jeweiligen Landes bestätigt werden. Die Verzögerung oder das Fehlen der Mitteilung durch die betreffende Partei beraubt diese Partei des Rechts, sich auf einen der genannten Umstände als Grund zur Befreiung von der Verantwortung für das Versäumnis, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, zu berufen.
- 9.4. Sollte die Unfähigkeit, Verpflichtungen ganz oder teilweise zu erfüllen, länger als drei Monate andauern, wird die Vereinbarung automatisch gekündigt.
10. Annahme
- 10.1. Mit der Annahme der Vereinbarung durch Anklicken des Kästchens während der Registrierung bestätigt der IB Folgendes:
- 10.1.1. Der IB ist mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vereinbarung vertraut.
- 10.1.2. Der IB versteht alle in der Vereinbarung dargelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig und stimmt ihnen zu.
- 10.1.3. Es gibt keine Umstände, die den IB daran hindern könnten, die Vereinbarung anzunehmen.
- 10.1.4. Der IB unterliegt derzeit keinen Vollstreckungsmaßnahmen, Ermittlungen, zivil- oder strafrechtlichen Verfahren, Strafen oder der Aufnahme in die Warn- oder Beobachtungsliste einer Aufsichtsbehörde in den Rechtsordnungen, in denen er tätig ist, und war auch in der Vergangenheit nicht davon betroffen.
- 10.1.5. Der IB hält alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Lizenzanforderungen in den Rechtsordnungen, in denen er tätig ist, vollständig ein, einschließlich, soweit zutreffend, aller Lizenzanforderungen für die Tätigkeit als Introducing Broker auf den Komoren, St. Lucia oder in anderen relevanten Rechtsordnungen.
- 10.1.6. Der IB hat die Entschädigungs- und Kündigungsvereinbarungen dieser Vereinbarung gelesen und verstanden und verpflichtet sich, diese einzuhalten.
- 10.1.7. Der IB erkennt an und stimmt zu, dass das Anklicken des Kästchens während der Registrierung seine elektronische Unterschrift darstellt und als gültige Annahme dieser Vereinbarung gilt.
- 10.1.8. Der IB garantiert und erklärt, dass er eigenständig Kontakt mit dem Unternehmen aufgenommen und freiwillig Interesse am Abschluss und der Erfüllung der Vereinbarung bekundet hat. Der IB bestätigt, dass er sich ausschließlich auf eigene Initiative an das Unternehmen gewandt und die Zusammenarbeit ohne Aufforderung, Marketing oder Werbung seitens des Unternehmens oder seiner Vertreter aufgenommen hat.
11. Werbematerialien und Haftungsausschlüsse
- 11.1. Der IB darf die Werbematerialien des Unternehmens (im Folgenden die „Materialien des Unternehmens“) auf nicht-exklusiver Basis und nur während der Laufzeit der Vereinbarung sowie ausschließlich zu Anzeige- oder Werbezwecken gemäß der Vereinbarung verwenden. Der IB erkennt an, dass sämtliche dem IB zur Verfügung gestellten Materialien des Unternehmens und alle daraus entstehenden Ableitungen durch Urheberrechte, Patente und andere geistige Eigentumsrechte geschützt sind, die dem Unternehmen gehören oder vom Unternehmen lizenziert wurden.
- 11.2. Die Materialien des Unternehmens dürfen ausschließlich zum Nutzen des Unternehmens verwendet werden. Der IB erwirbt keinerlei Rechte an den Materialien des Unternehmens. Wenn der IB die Materialien des Unternehmens verwenden möchte, stimmt der IB zudem zu, dass:
- 11.2.1. der IB die Richtlinien des Unternehmens für die Nutzung solcher Materialien befolgt
- 11.2.2. der IB die Gültigkeit der Rechte des Unternehmens an solchen Materialien zu keinem Zeitpunkt anficht
- 11.2.3. der IB nicht versucht, irgendwelche Rechte an geistigem Eigentum an den Materialien des Unternehmens in irgendeiner Jurisdiktion anzumelden.
- 11.3. Es werden keinerlei Rechte oder Lizenzen in Bezug auf die Materialien des Unternehmens gewährt oder als gewährt angesehen, außer den Rechten, die ausdrücklich in dieser Vereinbarung gewährt werden. Alle derartigen Rechte sind hiermit ausdrücklich dem Unternehmen und seinen Lizenzgebern vorbehalten.
- 11.4. Falls der IB Werbematerialien verwenden möchte, die vom IB selbst erstellt wurden (im Folgenden die „Materialien des IB“), einschließlich, aber nicht beschränkt auf Werbematerialien, Landingpages, Domains und E-Mails, ist das Unternehmen berechtigt, die Materialien des IB zur Prüfung anzufordern und vom IB Änderungen an den Materialien des IB nach alleinigem Ermessen des Unternehmens zu verlangen. Alle in den Materialien des IB verwendeten Informationen müssen aktuell und verifiziert sein, einschließlich Informationen zu den Produkten des Unternehmens, Kontotypen, Plattformen, Wettbewerben, Bedingungen und anderem.
- 11.5. Der IB erkennt an, dass sämtliche Dokumentationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Materialien des IB sowie alle Änderungen daran, alle Erfindungen und Ideen, schriftliche Materialien oder anderes Eigentum, materiell oder immateriell, die aus der Erbringung der Dienstleistungen durch den IB gemäß dieser Vereinbarung entstehen (im Folgenden das „Werk“), für alle Zwecke als Eigentum des Unternehmens gelten.
- 11.6. Der IB stimmt zu, dass sämtliche Werke als „im Auftrag geschaffenes Werk“ gilt und dass das Unternehmen für urheberrechtliche Zwecke als Urheber des Werks angesehen wird.
- 11.7. Sollte irgendein Werk nicht als „im Auftrag geschaffen“ gelten, überträgt der IB hiermit sämtliche diesbezüglichen Rechte, Titel, Eigentumsrechte und Interessen daran – bestehend oder künftig entstehend – einschließlich, aber nicht beschränkt auf sämtliche Urheberrechte sowie das Recht, Urheberrechte (einschließlich Erneuerungen, Wiederauflagen und Verlängerungen) weltweit und ohne jegliche Nutzungsbeschränkung für das Unternehmen zu sichern.
- 11.8. Das Unternehmen darf das Werk und alle Elemente sowie Ableitungen davon ganz oder teilweise in allen derzeit bekannten oder künftig entwickelten Medien (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Webseiten oder Anwendungen von Social Media) weltweit, auf Dauer, lizenzfrei und ohne jegliche Einschränkung vervielfältigen, ändern, anpassen, abgeleitete Werke erstellen, verbreiten, anzeigen, lizenzieren, übertragen und anderweitig nutzen.
- 11.9. Der IB erkennt die Eigentümerschaft und Gültigkeit der Urheberrechte, Marken, Handelsaufmachungen und Patentrechte des Unternehmens an, unabhängig davon, ob diese durch den IB geschaffen oder erweitert wurden.
- 11.10. Der IB bestätigt und stimmt ausdrücklich zu, dass er keinerlei Teile des Werks für andere Zwecke als die in dieser Vereinbarung festgelegten und nur während der Laufzeit der Vereinbarung verwendet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf jegliche sozialen Netzwerke des IB oder andere kommerzielle oder nichtkommerzielle Aktivitäten, einschließlich Marketing und Werbung.
- 11.11. Der IB sichert zu und gewährleistet, dass:
- 11.11.1. er rechtzeitig, mit einem hohen Maß an Professionalität und in rechtmäßiger, ethischer und geschäftsmäßiger Weise handelt
- 11.11.2. er die Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens wahrheitsgemäß und aufrichtig darstellt und keine Aktivität ausübt, die dem Ruf des Unternehmens oder seiner Produkte und Dienstleistungen schaden könnte
- 11.11.3. sämtliches hierunter bereitgestelltes Werk neu und originär vom IB ist und keine geistigen Eigentumsrechte, Datenschutzrechte oder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt
- 11.11.4. er das uneingeschränkte Recht und die Befugnis besitzt, diese Vereinbarung einzugehen und auszuführen sowie die hierin genannten Rechte zu gewähren
- 11.11.5. er alle geltenden Gesetze, Regeln und Vorschriften bei der Erbringung der Dienstleistungen gemäß dieser Vereinbarung eingehalten hat und einhalten wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Richtlinien des Unternehmens (wie die Datenschutzrichtlinie und die Markenrichtlinie)
- 11.11.6. er keine Verpflichtungen oder Bindungen hat, die mit dieser Vereinbarung unvereinbar sind
- 11.11.7. er sich nicht an irgendeiner illegalen Aktivität beteiligt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Anzeige illegaler Inhalte, die dem Ruf des Unternehmens oder seiner Marken schaden könnten. Dies umfasst unter anderem verleumderische, diffamierende, obszöne, beleidigende, gewalttätige, bigotte, hasserfüllte, illegale oder pornografische Inhalte sowie Inhalte, die mit Glücksspiel oder Kindern in Zusammenhang stehen, oder Inhalte, die auf Webseiten verlinken, die solche Inhalte enthalten
- 11.11.8. er keine Dienstleistungen für Wettbewerber des Unternehmens ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens erbringt
- 11.11.9. er die Produkte des Unternehmens nicht durch unaufgeforderte oder Spam-E-Mails bewirbt, insbesondere nicht durch Massen-E-Mails oder Beiträge/Nachrichten in sozialen Medien.
- 11.12. Der IB muss auf Webseiten, Landingpages, Social-Media-Seiten und anderen Traffic-Quellen, die der IB zur Bewerbung der Dienstleistungen des Unternehmens nutzt, den folgenden Haftungsausschluss veröffentlichen:
- 11.12.1. „Diese Seite wird von einem offiziellen IB von Elev8 betrieben.“
- 11.13. Das Unternehmen kann gelegentlich den Wortlaut des in Unterabsatz 11.12.1 genannten Haftungsausschlusses ändern und den IB entsprechend benachrichtigen. Nach Erhalt einer solchen Benachrichtigung muss der IB den Wortlaut des veröffentlichten Haftungsausschlusses entsprechend anpassen.
12. Kündigung
- 12.1. Jede Partei kann diese Vereinbarung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von dreißig (30) Tagen schriftlich kündigen.
- 12.2. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung bei einem wesentlichen Verstoß gegen eine der hierin festgelegten Bedingungen mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
- 12.3. Nach Erhalt einer Kündigungsmitteilung:
- 12.3.1. Stellt der Introducing Broker unverzüglich alle Marketing-, Werbe- und Vermittlungsaktivitäten im Namen des Unternehmens ein.
- 12.3.2. Zahlt das Unternehmen alle ausstehenden Provisionen oder Gebühren, die dem Vermittler für Kunden geschuldet werden, die vor dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung vermittelt wurden, gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarung.
- 12.3.3. Werden beide Parteien in gutem Glauben zusammenarbeiten, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten und offene Fragen zu klären.
- 12.4. Die folgenden Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben auch nach der Kündigung bestehen:
- 12.4.1. alle Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Zahlung der ausstehenden Provisionen oder Gebühren
- 12.4.2. Vertraulichkeitsverpflichtungen
- 12.4.3. alle Entschädigungs- oder Haftungsbestimmungen.
- 12.5. Die Kündigung dieser Vereinbarung hat keinen Einfluss auf die Rechte oder Pflichten der Parteien, die vor dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung entstanden sind.
- 12.6. Bei Beendigung der Vereinbarung ist der Introducing Broker verpflichtet, alle vertraulichen Informationen, Marketingmaterialien und sonstigen Eigentumsgegenstände des Unternehmens unverzüglich zu vernichten.
- 12.7. Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen Partei für Schäden, Verluste oder Aufwendungen, die ausschließlich aus der Beendigung dieser Vereinbarung gemäß dieser Klausel entstehen.
13. Verschiedenes
- 13.1. Schriftliche Mitteilungen im Rahmen der Vereinbarung erfolgen auf einem der folgenden Wege:
- 13.1.1. E-Mail
- 13.1.2. Veröffentlichung auf der Seite "Unternehmensnachrichten" auf der Webseite des Unternehmens.
- 13.2. Der IB erklärt sich damit einverstanden, dass das Unternehmen die Kontaktdaten des IB, wie Adresse, E-Mail-Adresse und andere personenbezogene Daten, zum Versand von Newslettern, E-Mails und Angeboten an den IB verwenden darf.
- 13.3. Jegliche Korrespondenz (Dokumente, Ankündigungen, Benachrichtigungen, Bestätigungen, Erklärungen oder Ähnliches) gilt unter folgenden Bedingungen als vom IB empfangen:
- 13.3.1. eine Stunde nach Versand per E-Mail
- 13.3.2. eine Stunde nach Veröffentlichung der Ankündigung auf der Seite "Unternehmensnachrichten" auf der Webseite des Unternehmens.
- 13.4. Der IB handelt bedingungslos und unter allen Umständen, ohne Ausnahme, ausschließlich in seinem eigenen Namen. Die Ausübung von Geschäften unter dem Namen des Unternehmens stellt einen Verstoß gegen die Vereinbarung dar. Dies führt zur sofortigen Kündigung der Vereinbarung und zur Stornierung aller IB-Provisionen oder anderer an den IB zu zahlender Beträge.
- 13.5. Wenn Sie mit den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind, nutzen Sie bitte keine Dienste des Unternehmens, probieren Sie diese nicht aus und greifen Sie nicht darauf zu.
- 13.6. Diese Vereinbarung wurde in englischer Sprache verfasst. Bei Abweichungen zwischen der englischen Version dieser Vereinbarung und einer Übersetzung ist die englische Version maßgebend.
- 13.7. Streitbeilegung: Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung und allen späteren Änderungen dieser Vereinbarung ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf deren Zustandekommen, Gültigkeit, Verbindlichkeit, Auslegung, Erfüllung, Verletzung oder Beendigung sowie außervertragliche Ansprüche, werden von den Parteien durch Verhandlungen beigelegt. Wenn die Parteien innerhalb von zwei Kalenderwochen nach Aufnahme der Verhandlungen durch eine Partei keine Einigung erzielen können, kann jede der Parteien die endgültige Beilegung der Streitigkeit den lokalen Gerichten auf den Komoren vorlegen.
- 13.8. Anwendbares Recht: Diese Vereinbarung und alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten, Verfahren oder Ansprüche jeglicher Art, die sich aus oder in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder ihrem Zustandekommen ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen den Gesetzen der Komoren und sind entsprechend auszulegen.
- 13.9. Kein Verzicht: Der Verzicht oder die Nichtwahrnehmung eines in dieser Vereinbarung vorgesehenen Rechts durch eine Partei gilt nicht als Verzicht auf andere Rechte oder Rechtsmittel, die dieser Partei zustehen.
- 13.10. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, bleibt der Rest dieser Vereinbarung in vollem Umfang in Kraft und wirksam.